Berechtigung nach der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)

Wir dürfen Kliniken nun auch über Fördermittel digital beraten und begleiten.
Wir haben die Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) mittels Schulungsprogramm erlangt.
Mit unserem neuen Geschäftsbereich digitallifecare bieten wir digitale Lösungen an, die den Klinikbetrieb für Patienten und Personal verbessern.